Wahlgrab für Erdbestattungen
Das Wahlgrab ermöglicht die Beisetzung mehrerer Familienangehöriger in einer gemeinsamen Grabstätte. Hierfür stehen beim Wahlgrab auf Wunsch mehrere Grabstellen zur Verfügung. Pro Grabstelle können jeweils ein Sarg und eine Urne beigesetzt werden. Ohne Sargbestattung können pro Stelle 2 Urnen beigesetzt werden. Auf Antrag ist die Beisetzung einer weiteren Urne gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr möglich. Die Nutzungszeit für Wahlgräber beträgt 25 Jahre. Vor jeder Folgebeisetzung muss die Nutzungszeit entsprechend der Ruhezeit verlängert werden. Die Grablage kann Innerhalb der hierfür vorgesehenen und freien Flächen ausgewählt werden. Die Nutzungszeit kann in der Regel nach Ablauf verlängert werden .Die Gräber können mit einem Grabstein versehen und individuell gestaltet werden. Bitte beachten Sie hierbei die Gestaltungsvorschriften (§ 22, 23 und 28) der aktuellen Friedhofssatzung.
Kosten einstelliges Wahlgrab:
| Graberwerb für 25 Jahre | 1.300,00 € |
| Nutzung der Aussegnungshalle | 80,00 € |
| Bestattungsgebühr | 930,00 € |
| Gesamtkosten | 2.310,00 €* |
*zzgl. Kosten für die Steinbegrenzung je nach Steinart 215,00 €-345,00 €
Bei einer Heckenabgrenzung entfallen diese Kosten
Kosten zweistelliges Wahlgrab:
| Graberwerb für 25 Jahre | 2.600,00 € |
| Nutzung der Aussegnungshalle | 80,00 € |
| Bestattungsgebühr | 930,00 € |
| Gesamtkosten | 3.610,00 €* |
*zzgl. Kosten für die Steinbegrenzung je nach Steinart 215,00 €-345,00 €
Bei einer Heckenabgrenzung entfallen diese Kosten
Urnenwahlgrab
In einem Urnewahlgrab können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Bei einer Größe von ca. 1,00 m x 1,00 m ist der Pfegeaufwand minimal. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre. Bei der zweiten Urnenbeisetzung muss die Nutzungszeit entsprechend der Ruhezeit verlängert werden. Die Urnenwahlgrabfelder werden in einer attraktiven Lage des Friedhofes angelegt. Die Nutzungszeit kann in der Regel nach Ablauf verlängert werden. Die Gräber können mit einem Grabstein versehen und individuell gestaltet werden. Bitte beachten Sie hierbei die Gestaltungsvorschriften (§ 22, 23 und 28) der aktuellen Friedhofssatzung.
Kosten:
| Graberwerb für 20 Jahre | 1.150,00 € |
| Nutzung der Aussegnungshalle | 80,00 € |
| Steineinfassung | 190,00 € |
| Bestattungsgebühr | 335,00 € |
| Gesamtkosten | 1.755,00 € |
Kolumbarium
Hier werden Urnen überirdisch in sogenannten Kammern beigesetzt. Auf unserem Friedhof stehen hierfür sechs Kreuzstelen aus Edelstahl mit je 16 Urnenkammern zur Verfügung. Pro Kammer können bis zu zwei Urnen (Standardgröße) beigesetzt werden. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre. Für die zweite Urnenbeisetzung muss die Nutzungszeit entsprechend der Ruhezeit (derzeit für Urnen 20 Jahre) verlängert werden. Die Gedenktafel der Urnenkammer erhält ein vorgegebenens christliches Symol (hier können Sie aus fünf Symbolen auswählen) sowie in einheitlicher Beschriftung den Vor-und Nachnamen sowie das Geburts- und Sterbejahr der/des Verstorbenen. Es besteht die Möglichkeit eine Urnenkammer im Voraus zu erwerben. Nächere Informationen erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung.
Kosten:
| Erwerb der Urnenkammer für 20 Jahre | 2.900,00 € |
| Nutzung der Aussegnungshalle | 80,00 |
| Bestattungsgebühr | 178,50 € |
| Gesamtkosten | 3.158,50 € |
Reihengrab (Erdbestattung)
In einem Reihengrab kann ausschließlich ein Sarg beigesetzt werden. Die Beisetzungen finden jeweils der Reihe nach in einem von der Friedhofsverwaltung dafür vorgesehenen Feld statt. Nach Ablauf der Nutzungszeit (derzeit 25 Jahre) werden die Gräber abgeräumt. Ein Wiedererwerb ist ausgeschlossen. Die Gräber können mit einem Grabstein versehen und individuell gestaltet werden. Bitte beachten Sie hierbei die Gestaltungsvorschriften (§ 22, 23 und 28) der aktuellen Friedhofssatzung.
Kosten:
| Graberwerb für 25 Jahre | 1.100,00 € |
| Nutzung der Aussegnungshalle | 80,00 € |
| Bestattungsgebühr | 930,00 € |
| Gesamtkosten | 2.110,00 € |
Urnenreihengrab
In einem Urnenreihengrab kann ausschließlich eine Urne beigesetzt werden. Die Beisetzungen finden jeweils der Reihe nach in einem von der Friedhofsverwaltung dafür vorgesehenem Feld statt. Nach Ablauf der Nutzungszeit (derzeit 20 Jahre) werden die Gräber abgeräumt. Ein Wiedererwerb ist ausgeschlossen. Die Gräber können mit einem Grabstein versehen und individuell gestaltet werden. Bitte beachten Sie hierbei die Gestaltungsvorschriften (§ 22, 23 und 28) der aktuellen Friedhofssatzung.
Kosten:
| Graberwerb für 20 Jahre | 700,00 € |
| Nutzung der Aussegnungshalle | 80,00 € |
| Bestattungsgebühr | 335,00 € |
| Gesamtkosten | 1.115,00 € |
Gemeinschaftsgrabanlage
In der Gemeinschaftsgrabanlage können Urnen und Särge beigesetzt werden. Es handelst sich hierbei um pflegefreie Reihengräber ohne Gestaltungsmöglichkeit. Hierfür steht auf unserem Friedhof eine einladende und repräsentative Fläche zur Verfügung. Die Gräber werden mit Stauden oder Ähnlichem bepflanzt. Die Pflege der Gemeinschaftsgräber während der gesamten Ruhezeit erfolgt durch die Friedhofsgärtnerei. Hierüber wird zwischen dem Besteller der Grabstätte und der Friedhofsgärtnerei ein treuhandgesicherter Dauergrabpflegevertrag abgeschlossen. Die Urnengräber werden mit einem Kissenstein, die Sarggräber mit einer Stele versehen. Diese erhalten ein Kreuzsymbol und werden in einheitlicher Schriftart mit dem Vor- und Zunamen sowie dem Geburts- und Sterbejahr der/des Verstorbenen beschriftet.
Die Auswahl und Belegung der Gräber erfolgt der Reihe nach durch die Friedhofsverwaltung. Die Nutzungsrechte an diesen Grabstellen werden grundsätzlich anlässlich eines Todesfalles vergeben. Die Grabstätten werden stets mit einer einzelnen Grabstelle vergeben.
Kosten Reihengrab in der Gemeinschaftsgrabanlage (Erdbestattung)
| Graberwerb für 25 Jahre | 850,00 € |
| Pflege und Stein | 4.637,50 € |
| Nutzung der Aussegnungshalle | 80,00 € |
| Bestattungsgebühr | 930,00 € |
| Gesamtkosten | 6.497,50 € |
Kosten Urnenreihengrab in der Gemeinschaftsgrabanlage
| Graberwerb für 20 Jahre | 650,00 € |
| Pflege und Stein | 2.671,20 € |
| Nutzung der Aussegnungshalle | 80,00 € |
| Bestattungsgebühr | 335,00 € |
| Gesamtkosten | 3.736,20 € |
Reihengrab- Urnenreihengrab mit Raseneinsaat
Es handelt sich hierbei um pflegefreie Gräber die mit Rasen eingesät werden. Die Gräber werden ausschließlich durch die Kirchengemeinde gestaltet und gepflegt, es entstehen keine Folgekosten. Die Gräber werden mit einer Namensplatte versehen die in einheitlicher Schriftart mit dem Vor- und Nachnamen und dem Geburts- und Sterbejahr der/des Verstorbenen beschriftet wird.
Kosten Reihengrab mit Raseneinsaat (Erdbestattung)
| Graberwerb für 25 Jahre | 2.350,00 € |
| Nutzung der Aussegnungshalle | 80,00 € |
| Bestattungsgebühr | 930,00 € |
| Gesamtkosten | 3.360,00 € |
Kosten Urnenreihengrab mit Raseneinsaat:
| Graberwerb für 20 Jahre inkl. Namensplatte und Rasenpflege | 1.200,00 € |
| Nutzung der Aussegnungshalle | 80,00 € |
| Bestattungsgebühr | 335,00 € |
| Gesamtkosten | 1.615,00 € |