![]() |
|
Zur verstärkten Vorbeugung vor Ansteckung ist für alle Mitfeiernden in den Gottesdiensten ab Montag, 25.01.2021, das Tragen von medizinischen Masken Pflicht. Nachzulesen ist dies in der neuesten Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Coronaschutzverordnung ab 25.01.2021
Das Erzbistum Paderborn weist auf diese Intensivierung des gegenseitigen Schutzes aller Beteiligten hin. Aktuelles zum Coronavirus im Erzbistum Paderborn
Wer nur mit Stoffmaske kommt, kann nicht am Gottsdienst teilnehmen! |
Interner Bereich
Aktuelles
Medizinische Masken ab 25.01.2021 Pflicht
FFP2-Masken oder OP-Masken in den Gottesdiensten